GmbH Insolvenzrecht

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. Das Stammkapital einer GmbH beträgt auch weiterhin 25.000 Euro. Die Gesellschafter schließen den Gesellschaftsvertrag ab und stellen der GmbH das Stammkapital zur Verfügung. Die Gesellschafter bestellen auch den Geschäftsführer GmbH. Der Gesellschaftervertrag wird von allen unterschrieben und vom Notar notariell beglaubigt. Die GmbH Haftung ist auf die Höhe der Stammeinlage festgelegt. Ausnahmen der GmbH Haftung bilden Missbrauchsfälle oder die Insolvenzverschleppung sowie fehlende Abgaben der Sozialabgaben. In diesen Fällen können die Gesellschafter und der Geschäftsführer GmbH privat in Regress genommen werden. Nach dem GmbH Insolvenzrecht haftet die GmbH (Geschäftsführer) bei Insolvenzantragspflicht auch dem Finanzamt Sozialversicherungen gegenüber. Im Falle, dass eine GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, sollte die Anmeldung der drohenden Insolvenz erfolgen. GmbH Insolvenzrecht ist Bestandteil des Deutschen Insolvenzrechtes.

recht

Da sich die Grundlagen der Insolvenz von Unternehmen regelmäßig darin äußern, das betroffene Unternehmen zahlungsunfähig werden und sie längerfristig den höheren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, bleibt oftmals nur die Insolvenzanmeldung. Mangelnde Liquiditätsvoraussetzungen, Vermögenswerte sind in der GmbH vorhanden und würden die Verbindlichkeiten abdecken, sind jedoch zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderungen nicht flüssig. So bleibt nur die Hoffnung im folgenden Insolvenz Verfahren die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder das Unternehmen geordnet abzuwickeln.