Insolvenzverwalter
Mit der Beantragung eines Insolvenzverfahrens für ein Unternehmen muss dies nicht in jedem Fall das Ende bedeuten. Eine Weiterführung des Betriebes aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann unter bestimmten Umständen, selbstverständlich die Gesundung eines angeschlagenen Unternehmens nach sich ziehen. Bei einer Insolvenzverwaltung steht die Fortführung des noch laufenden Geschäftsbetriebes durch einen Insolvenzverwalter im Vordergrund. Es können durchaus Sanierungspotentiale vorhanden sein, die durch einen spezialisierten Insolvenzverwalter kurzfristig im Rahmen interdisziplinärer Tätigkeit in Zusammenarbeit mit den Bereichen Sanierung und betriebswirtschaftliche Beratung zu analysieren wären. So könnte eine Insolvenzverwaltung sich durchaus positiv auf den Erhalt eines Unternehmens durch einen Schuldenbereinigungsplan auswirken. Bei zahlreichen Unternehmen werden hier die Weichen von einem Insolvenzverwalter bereits im Vorfeld gestellt. Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsfortführung, ist das uneingeschränkte Vertrauen der beteiligten Geschäftspartner.

Hier gibt es eine Reihe von Insolvenzverwaltungen die sich auf die Sanierung von angeschlagenen Firmen spezialisiert haben. Vertrauensposition ist ein großer Vorteil bei der Weiterführung von Betrieben, die über Sanierungspotential verfügen. Der Schuldenbereinigungsplan bietet die Voraussetzung um ein Unternehmen wieder sicher in den Markt einzugliedern. Ein übergreifendes Ziel ist hierbei die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten. Die ständige Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters sollte hierbei im Vordergrund stehen. Die kurzfristige Verfügbarkeit aller Informationen ist wichtig!